Das Deutschland-Semesterticket

gültig ab dem 1. Oktober

 

Ab sofort kann das Deutschland-Semesterticket bezogen werden, digital in der myVRN-App, ganz klassisch als physisches Ticket oder auch beides. Außerdem kann ab jetzt auch eine Rückerstattung der Ticketkosten beantragt werden, wenn ein Grund zur Befreiung von der Bezugspflicht vorliegt.

FAQ

Ab dem Wintersemester 2024/25 ersetzt das Deutschland-Semesterticket das bisherige VRN-Semesterticket plus Westpfalz als Semesterticket der Studierendenschaft. Das Deutschland-Semesterticket ist als Solidarmodell konzipiert. Das heißt, dass alle eingeschriebenen ordentlichen Studierenden sowie die eingeschriebenen Promovierenden zum Bezug des Tickets verpflichtet sind. In Anlehnung an das bisherige VRN-Semesterticket werden auch beim Deutschland-Semesterticket verschiedene Personengruppen von der Bezugspflicht befreit. Unter bestimmten Bedingungen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit eine Befreiung von der Bezugspflicht und eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags zu erhalten.

Das D-Semesterticket gilt bundesweit i.d.R. in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also: in Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszügen in der 2. Klasse und in den meisten Fällen auch Fähren.

Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE-Linien der DB Fernverkehr AG) oder bei privaten Anbietern.

Alle Studierenden im Präsenzstudium sind zum Bezug verpflichtet.

Der Erwerb des Deutschland-Semestertickets (zu einem Preis von 0 Euro) erfolgt über die myVRN-App. Vor dem Erwerb ist die Bezugsberechtigung nachzuweisen. In der myVRN-App geschieht dies über einen von der RPTU technisch unterstützten und Shibboleth-basierten Authentifizierungsprozess, der die Bezugsberechtigung für Studierenden der RPTU bestätigt.

Es gibt eine Alternative für den Erwerb ohne App.

Das Deutschland-Semesterticket kann 20 Tage vor Beginn des Gültigkeitszeitraums erworben werden.

Eine Anleitung für die Registrierung und die Ticketbuchung in der App gibt es hier.

Die myVRN-App gibt es für Android und iOS.

Zum Bezug des Deutschland-Semestertickets nicht berechtigt sind

  • Gasthörende,

  • Zweithörende, die an der Heimathochschule ein Bezugsrecht für ein Deutschland-Semesterticket haben,

  • Fernstudierende gemäß Definitionenkatalog des Statistischen Bundesamtes für die Studierenden- und Prüfungsstatistik sowie

  • Personen, die als Frühstudierende eingeschrieben sind.

Entsprechend sind diese Personen von der Entrichtung des Semesterticketbeitrags befreit.

Folgende Personen können sich von der Bezugspflicht befreien lassen und ggf. eine Rückerstattung erhalten:

  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen,
  • beurlaubte Studierende und Promovierende für das jeweilige Urlaubssemester,
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich ein Auslandssemester antreten, mit einer Mindestdauer von drei Monaten im bezugspflichtigen Semester (Outgoing Students//Austauschprogramme),
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich weniger als drei Monate im bezugspflichtigen Semester an der RPTU studieren bzw. promovieren (Incoming Students//Austauschprogramme),
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich an einer anderen Hochschule in Deutschland ein Verbundticket beziehen,
  • Personen, die unter die Ausnahmetatbestände des Absatz 2 Buchst. a) bis d) fallen, soweit die Studierendenschaft oder die RPTU diese Ausnahmen nicht grundsätzlich erfassen,
  • Studierende und Promovierende, die unter die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 des HochSchG fallen, insbesondere im Rahmen von Hochschulverbünden und -kooperationen, sofern das Kooperationsabkommen eine Befreiung vom Bezug eines Semestertickets enthält.

Im Falle einer Befreiung und Beitragsrückerstattung endet bzw. entfällt die Bezugs- und Nutzungsberechtigung für das Deutschland-Semesterticket automatisch.

Rückerstattung

Den Antrag auf Rückerstattung der Deutschland-Semesterticket-Kosten bei Befreiung gibt es hier. Die Rückerstattung wird über die Universität abgewickelt.

Die Kosten belaufen sich auf 60 Prozent des aktuellen Deutschlandticketpreises von 49 Euro (29,40 Euro) pro Monat oder 176,40 Euro pro Semester.

Spätestens acht Monate vor einer Preiserhöhung muss der VRN als Vertragspartner die Studierendenschaft informieren. Die Studierendenschaft hat dann drei Monate Zeit, um sich mit der Preiserhöhung auseinanderzusetzen. Dann muss sie den Vertrag entweder kündigen oder in ihrer Beitragordnung den Semesterticketbeitrag anpassen.

Das Deutschland-Semesterticket wird als personalisiertes digitales Ticket über den VRN in der myVRN-App ausgegeben.

Alternativ zur myVRN-App ist das Deutschland-Semesterticket auch über die Mobilitätszentrale Kaiserslautern sowie über alle rnv Mobilitätszentralen möglich. Dafür muss ein gesonderter Nachweis der Universität über die Bezugsberechtigung vorgelegt werden.

Die Bezugsberechtigung ist ab sofort im Studierenden-Service-Center erhältlich.

Der Studierendenausweis gilt ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Fahrausweis.

Als Fahrberechtigung bzw. Fahrausweis gilt das in der myVRN-App hinterlegt Ticket oder die App-Alternative in Verbindung mit einem gültigen Ausweis.

Das Deutschland-Semesterticket ist nicht übertragbar.

Es ist nicht möglich weitere Personen kostenfrei mitzunehmen.

Eine Fahrradmitnahme ist entsprechend der Regelung des jeweiligen Verkehrsverbunds, innerhalb dem man unterwegs, ist möglich. Im VRN-Tarifgebiet ist eine Fahrradmitnahme ab 9 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztags kostenfrei möglich. Im Zeitraum zwischen 6 und 9 Uhr ist werktags (Montag bis Samstag) ein Ticket für das Fahrrad notwendig.

Da es sich beim D-Semesterticket um eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) handelt, wäre mit einem an dieses Ticket gekoppelten Semesterticket die Nutzung von Fernzugverbindungen wie etwa IC/ICE im Regelfall nicht möglich. Die Aufgabenträger des ÖPNV haben nur in sehr wenigen Fällen Verträge mit der DB Fernverkehr AG der Deutschen Bahn AG, die eine solche Nutzung möglich machen. Die Studierendenschaft könnte davon unabhängig mit der DB Fernverkehr einen Vertrag zur Nutzung der Fernverkehrsmittel aushandeln. Damit verbunden wären jedoch sicherlich erhebliche Mehrkosten, die weit über den Kosten für ein deutschlandweites Semesterticket oder dem D-Ticket liegen würden.

Das Semesterticket ist als Solidarmodell konzipiert. Ob das Ticket genutzt wird oder nicht, ist hinsichtlich der Bezugs- und Beitragspflicht unerheblich. Die Beitragsordnung sieht Ausnahmen von der Bezugspflicht und Möglichkeiten zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags vor.

Fragen zum Semesterticket