Hilfe bei Diskriminierung/Gewalt an der TUK
An der TUK soll es bestmögliche Studien- und Arbeisbedingungen geben. Eine vertrauensvolle und respektvolle Arbeitsatmosphäre sowie ein faires, anerkennendes Zusammenwirken für Beschäftigte und Studierende sind dafür essentiell. Diskriminierung, Mobbing, Stalking, herabsetzendes oder entwürdigendes Verhalten, Belästigung, Nötigung, Gewalt, insbesondere auch sexuelle Übergriffe, werden nicht geduldet. Vorkommnissen dieser Art muss entschieden entgegengetreten werden.
Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt werden geahndet, um Konflikten zu begegnen und eine Veränderung der Situation herbeizuführen. Wer bestehende Regeln missachtet, wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten nicht erwünscht ist. Um ein respektvolles Klima an der TUK zu gewährleisten und Nachahmungen zu verhindern, werden Übergriffe geahndet. Denn wenn keine Konsequenzen zu spüren sind und ein Fehlverhalten nicht angesprochen wird, ändern Personen dieses nicht. Im schlimmsten Fall entscheiden sich Betroffene, die Universität zu verlassen, während diskriminierende Personen in der Universität weiter agieren.
Nicht nur ein formales Beschwerdeverfahren, sondern auch die Inanspruchnahme von informell agierenden Anlaufstellen soll dazu führen, dass Wiederholungstaten schneller auch von anderen gesehen und das diskriminierende Verhalten besser abgestellt werden kann.
Möglichkeiten für Betroffene
Von Diskriminierung oder sexueller Gewalt betroffen Personen an der TUK, haben die Möglichkeit sich an verschiedene Anlaufstellen an der Universität zu wenden. Seit November 2021 gibt es ein offizielles Beschwerdeverfahren.
Studierende haben insbesondere die Möglichkeit sich an den AStA zu wenden.
Anlaufstellen ermöglichen ein informelles Vorgehen, in dem Personen von dem bzw. den Vorfällen berichten können und eine darauf abgestimmte Beratung erhalten. Auch eine weiterführende Unterstützung bspw. in Form einer Mediation kann als Maßnahme in Betracht gezogen werden. Wird durch die Anlaufstelle keine Lösung herbeigeführt, kann ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden. Eine Beschwerde kann jedoch auch unabhängig von Beratungen in einer Anlaufstelle direkt an die die Beschwerdestelle gerichtet werden.
Anlaufstellen
Es gibt eine Vielzahl an Anlaufstellen. Abhängig von der jeweiligen Situation kann es ggf. hilfreich sein sich an eine spezielle Stelle zu wenden:
- Vorgesetzte
- Personalrat
- Abteilung Personalangelegenheiten (HA 3)
- Gleichstellungsbeauftragte des Senats
- Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Suchtberatung
- Betriebsarzt
- AStA
Studierende können sich, unabhängig der Situation, stets an den AStA wenden.
Kontakt zum AStA
Gebäude 46-HS205
Tel.: +49 631 205-2228
Zentrale Beschwerdestelle
Zentrale Beschwerdestelle und damit Erstkontakt in Beschwerdeverfahren ist die Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie:
Dr. Cornelia Rövekamp
Gebäude 57 , Raum 273
67653 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205-5902
E-Mail: cornelia.roevekamp@verw.uni-kl.de