Härtefallantrag
Die Prüfungsordnung regelt in § 18 Abs. 8, dass im Fall des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung, in besonders begründeten Ausnahmefällen/Lebenssituationen eine erneute Zulassung zur Prüfung erfolgen kann. Dafür ist ein Antrag, der sogenannte Härtefallantrag zu stellen, in dem die Situation, einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Prüfungsleistung, darzulegen ist. Die Prüfungsordnung nennt als exemplarische Gründe Todesfälle in der Familie oder schwere Erkrankung naher Angehöriger. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um nicht vorhersehbare, unabwendbare und nicht beeinflussbare Ereignisse, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit in einer Prüfung haben und somit eine erfolgreiche Durchführung unmöglich machen.
Der besondere Ausnahmefall ist mit Nachweisen begründet über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über den Antrag. Im Erfolgsfall darf der letzte Prüfungsversuch wiederholt werden. Die reguläre letzte nicht bestandene Wiederholung gilt in diesen Fällen als nicht unternommen.
Voraussetzungen für einen Härtefallantrag
- Anmeldung zur und Ablegen der Prüfungsleistung
- Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfungsleistung
- Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls und entsprechender Nachweise
Theoretische Beispielfälle
aus der Handreichung der Universität
Positivbeschiedene Beispielfälle
- Unmittelbare Angehörige erkranken schwer (z. B. Krebs)
- Unmittelbare Angehörige versterben
- Wohnung wird auf Grund eines technischen Defekts oder ähnlicher Ursachen oder einer Naturkatastrophe unbewohnbar
- Im Heimatland bricht ein Bürgerkrieg oder eine Hungersnot aus
Negative beschiedene Beispielfälle
- Eigene erkannte Erkrankung
- Freund*in schwer erkrankt
- emotional nahestehende Person (kein verwandtschaftliche Beziehung) verstirbt
- Trennungen
- Lebens oder Studienstress
Härtefallantrag stellen
Der Antrag ist formlos über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss zu richten. Dem Antrag sind ggf. Nachweise zur Härtesituation beizufügen. Das Prüfungsamt erteilt Auskunft, ob und welche Nachweise im Detail benötigt werden. Der Antrag sollte zeitnah, nach dem das Ergebnis des letzten Wiederholungsversuchs feststeht, gestellt werden.
Hilfe beim Härtefallantrag?
Wenn du Fragen bzgl. des Härtefallsantrags hast oder Hilfe benötigst, kannst du dich gerne an den AStA wenden:
- Persönliches Gespräch
- Beratung bzgl. der Gründe
- Unterstützung beim Schreiben des Antrags
Informationen der Universität
https://rptu.de/studium/rechtsvorschr-handreich-statistiken
-> Handreichung zu Prüfungsangelegenheiten
-> Härtefallantrag nach § 18 Abs. 8 der Prüfungsordnung