Freiwillge Krankenversicherung
Übergangstarif
Nach der Frist - Ende des 14. Semesters und des 30. Lebensjahres - endet der vergünstigte Studierendenbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel (es gibt Ausnahmen). Falls Du dann weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben möchtest, hast Du die Möglichkeit im sogenannten Übergangstarif bis maximal 6 Monate weiterhin einen vergünstigten Betrag an deine Krankenkasse zahlen zu können (Quelle: www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php Datum: 28.03.2016)
Du solltest dich ausreichend von deiner Krankenkasse zu den Voraussetzungen, der Länge und dem Beitragssatz beraten lassen. Eventuell kommt für dich auch eine private Kasse in Betracht.
Wenn du dich freiwillig versicherst, kannst du vom Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase profitieren. Diesen Tarif gibt es für maximal sechs Monate, solange dein monatliches Bruttoeinkommen 1015 Euro (2018; 1038,33 Euro in 2019) nicht übersteigt. Alle Beiträge in der Tabelle beziehen sich auf das Jahr 2018. (Quelle: https://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php?seite=2 Datum: 26.11.2018)
monatlicher Beitrag | |
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Krankenversicherung | 103,73 Euro |
Pflegeversicherung für kinderlose Studierende über 23 Jahre | 28,42 Euro |
Pflegeversicherung für alle anderen Studierenden | 25,88 Euro |
Auf Dauer
Nach Ende des Übergangstarifs bleibt für dich letztlich nur noch die normale gesetzliche oder eine private Krankenkasse. In aller Regel (Voraussetzung dein Einkommen ist nicht zu hoch) erhältst du dann als Tarif den Mindestbetrag für freiwillig Versicherte bei deiner Krankenkasse.
Wenn du neben deinem Studium selbstständig arbeitest und dabei eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreitest, sollte dir eine freiwillige Versicherung ebenfalls möglich sein.
Die Möglichkeit, die Krankenkasse zu Wechseln, besteht bereits während des Studiums. Wichtig dabei sind die 18 Monate Bindungsfrist oder die Ausübung des Sonderkündigungsrechts bei Erhöhung des Zusatzbeitrages (Quelle: www.studentische-versicherungen.de, Datum: 26.11.2018).