Das Deutschland-Semesterticket

gültig ab dem 1. Oktober

 

Ab sofort kann das Deutschland-Semesterticket bezogen werden, digital in der myVRN-App oder als klassisch physisches Ticket im Chipkartenformat. Außerdem kann ab jetzt auch eine Rückerstattung der Ticketkosten beantragt werden, wenn ein Grund zur Befreiung von der Bezugspflicht vorliegt.

FAQ

Ab dem Wintersemester 2024/25 ersetzt das Deutschland-Semesterticket das bisherige VRN-Semesterticket plus Westpfalz als Semesterticket der Studierendenschaft. Das Deutschland-Semesterticket ist als Solidarmodell konzipiert. Das heißt, dass alle eingeschriebenen ordentlichen Studierenden sowie die eingeschriebenen Promovierenden zum Bezug des Tickets verpflichtet sind. In Anlehnung an das bisherige VRN-Semesterticket werden auch beim Deutschland-Semesterticket verschiedene Personengruppen von der Bezugspflicht befreit. Unter bestimmten Bedingungen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit eine Befreiung von der Bezugspflicht und eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags zu erhalten.

Das D-Semesterticket gilt bundesweit i.d.R. in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also: in Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszügen in der 2. Klasse und in den meisten Fällen auch Fähren.

Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE-Linien der DB Fernverkehr AG) oder bei privaten Anbietern.

Alle Studierenden im Präsenzstudium sind zum Bezug verpflichtet.

Das Deutschland-Semesterticket kann 20 Tage vor Beginn des Gültigkeitszeitraums erworben werden. Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem jeweiligen Semester (Sommersemester: April bis September; Wintersemester: Oktober bis März). Das Ticket gibt es entweder in digitaler Form für das Smartphone oder als klassische Fahrkarte im Chipkartenformat.

Digitale Form

Der Erwerb des Deutschland-Semestertickets (zu einem Preis von 0 Euro) erfolgt über die myVRN-App. Vor dem Erwerb ist die Bezugsberechtigung nachzuweisen. In der myVRN-App geschieht dies über einen von der RPTU technisch unterstützten und Shibboleth-basierten Authentifizierungsprozess, der die Bezugsberechtigung für Studierenden der RPTU bestätigt.

Eine Anleitung für die Registrierung und die Ticketbuchung in der App gibt es hier.

Die myVRN-App gibt es für Android (ab Version 10) und iOS.

Alternative Form

Alternativ zur myVRN-App ist das Deutschland-Semesterticket auch als Chipkarte über die Mobilitätszentrale Kaiserslautern sowie über die rnv Mobilitätszentralen in Ludwigshafen, Mannheim und Heidelberg erhältlich. Dafür muss ein gesonderter Nachweis der Universität über die Bezugsberechtigung vorgelegt werden. Wichtig: Das Ticket kann entweder über die App oder als Chipkarte genutzt werden. Bei Nutzung der Chipkarte wird das Ticket in der App deaktiviert.

Die Bezugsberechtigung ist ab sofort im Studierenden-Service-Center erhältlich.

Zum Bezug des Deutschland-Semestertickets nicht berechtigt sind

  • Gasthörende,

  • Zweithörende, die an der Heimathochschule ein Bezugsrecht für ein Deutschland-Semesterticket haben,

  • Fernstudierende gemäß Definitionenkatalog des Statistischen Bundesamtes für die Studierenden- und Prüfungsstatistik sowie

  • Personen, die als Frühstudierende eingeschrieben sind.

Entsprechend sind diese Personen von der Entrichtung des Semesterticketbeitrags befreit.

Folgende Personen können sich von der Bezugspflicht befreien lassen und ggf. eine Rückerstattung erhalten:

  • Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen,
  • beurlaubte Studierende und Promovierende für das jeweilige Urlaubssemester,
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich ein Auslandssemester antreten, mit einer Mindestdauer von drei Monaten im bezugspflichtigen Semester (Outgoing Students//Austauschprogramme),
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich weniger als drei Monate im bezugspflichtigen Semester an der RPTU studieren bzw. promovieren (Incoming Students//Austauschprogramme),
  • Studierende und Promovierende, die nachweislich an einer anderen Hochschule in Deutschland ein Verbundticket beziehen,
  • Personen, die unter die Ausnahmetatbestände des Absatz 2 Buchst. a) bis d) fallen, soweit die Studierendenschaft oder die RPTU diese Ausnahmen nicht grundsätzlich erfassen,
  • Studierende und Promovierende, die unter die Regelung des § 67 Absatz 4 Satz 1 und 2 des HochSchG fallen, insbesondere im Rahmen von Hochschulverbünden und -kooperationen, sofern das Kooperationsabkommen eine Befreiung vom Bezug eines Semestertickets enthält.

Im Falle einer Befreiung und Beitragsrückerstattung endet bzw. entfällt die Bezugs- und Nutzungsberechtigung für das Deutschland-Semesterticket automatisch.

Rückerstattung

Den Antrag auf Rückerstattung der Deutschland-Semesterticket-Kosten bei Befreiung gibt es hier. Die Rückerstattung wird über die Universität abgewickelt.

Die Kosten belaufen sich auf 60 Prozent des aktuellen Deutschland-Ticket-Preises von 49 Euro (29,40 Euro) pro Monat oder 176,40 Euro pro Semester.

Spätestens acht Monate vor einer Preiserhöhung muss der VRN als Vertragspartner die Studierendenschaft informieren. Die Studierendenschaft hat dann drei Monate Zeit, um sich mit der Preiserhöhung auseinanderzusetzen. Dann muss sie den Vertrag entweder kündigen oder in ihrer Beitragordnung den Semesterticketbeitrag anpassen.

Mittlerweile ist bekannt, dass sich der Preis Deutschland-Ticket ab dem 01.01.2025 um 9 Euro auf 58 Euro erhöht. Damit wird auch auf das Deutschland-Semesterticket teurer. Der Preis erhöht sich auf auf 34,80 Euro im Monat bzw. 208,80 Euro im Semester. Da die Information über die Preiserhöhung jedoch erst im Oktober 2024 mitgeteilt wurde, kann eine Preisanpassung erst zum 01.10.2024, also zum Wintersemester 25/26, erfolgen.

Das Deutschland-Semesterticket wird als personalisiertes digitales Ticket über den VRN in der myVRN-App ausgegeben

Vor dem Bezug ist die Bezugsberechtigung nachzuweisen. In der myVRN-App geschieht dies über einen von der RPTU technisch unterstützten und Shibboleth-basierten Authentifizierungsprozess, der die Bezugsberechtigung für Studierenden der RPTU bestätigt.

Eine Anleitung für die Registrierung und die Ticketbuchung in der App gibt es hier.

Die myVRN-App gibt es für Android (ab Version 10) und iOS.

Alternativ zur myVRN-App ist das Deutschland-Semesterticket auch als Chipkarte über die Mobilitätszentrale Kaiserslautern sowie über rnv Mobilitätszentralen in Ludwigshafen, Mannheim oder Heidelberg erhältlich. Dafür muss ein gesonderter Nachweis der Universität über die Bezugsberechtigung vorgelegt werden. Wichtig: Das Ticket kann entweder über die App oder als Chipkarte genutzt werden. Bei Nutzung der Chipkarte wird das Ticket in der App deaktiviert.

Die Bezugsberechtigung ist ab sofort im Studierenden-Service-Center erhältlich.

Der Studierendenausweis gilt ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Fahrausweis.

Als Fahrberechtigung bzw. Fahrausweis gilt das in der myVRN-App hinterlegt Ticket oder die App-Alternative in Verbindung mit einem gültigen Ausweis.

Das Deutschland-Semesterticket ist nicht übertragbar.

Es ist nicht möglich weitere Personen kostenfrei mitzunehmen.

Die Fahrradmitnahmekonditionen hängen grundsätzlich von dem Verbundgebiet ab, in dem man unterwegs ist. Sie stellen ihre eigenen Bedingungen zur Fahrradmitnahme auf. Details zu den Regelungen innerhalb des VRN Gebiets gibt es hier.

Da es sich beim D-Semesterticket um eine Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) handelt, wäre mit einem an dieses Ticket gekoppelten Semesterticket die Nutzung von Fernzugverbindungen wie etwa IC/ICE im Regelfall nicht möglich. Die Aufgabenträger des ÖPNV haben nur in sehr wenigen Fällen Verträge mit der DB Fernverkehr AG der Deutschen Bahn AG, die eine solche Nutzung möglich machen. Die Studierendenschaft könnte davon unabhängig mit der DB Fernverkehr einen Vertrag zur Nutzung der Fernverkehrsmittel aushandeln. Damit verbunden wären jedoch sicherlich erhebliche Mehrkosten, die weit über den Kosten für ein deutschlandweites Semesterticket oder dem D-Ticket liegen würden.

Das Semesterticket ist als Solidarmodell konzipiert. Ob das Ticket genutzt wird oder nicht, ist hinsichtlich der Bezugs- und Beitragspflicht unerheblich. Die Beitragsordnung sieht Ausnahmen von der Bezugspflicht und Möglichkeiten zur Rückerstattung des Semesterticketbeitrags vor.

Ein Fehler bei der Überprüfung der Bezugsberechtigung lässt sich häufig darauf zurückführen, dass deinem Datensatz im Rechenzentrum (RZ) der Studierendenstatus fehlt. Davon betroffen können beispielsweise die folgenden Studierendengruppen sein:

  • Promotionsstudierende, nach der erneuten Einschreibung
  • Studierende nach einer erneuten Einschreibung
  • Studierende, die den Studienort wechseln (Landau -> Kaiserslautern)
  • ...

Sollte die Berechtigungsprüfung fehlschlagen, musst du dich an das Rechenzentrum wenden. Schreibe hierzu eine E-Mail am besten von deiner RZ-E-Mail-Adresse an:

Wenn du versehentlich das Deutschland-Ticket an Stelle des Deutschland-Semestertickets gebucht bzw. erworben hast, setzte dich mit direkt mit dem VRN in Verbindung und erkläre deine Situation. Schreibe dazu eine Mail an:

Das Deutschland-Ticket wird storniert.

Das Deutschland-Semesterticket kann in der myVRN-App für Android nur ab App-Versionen für Android 10 und höher bezogen werden.

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