Das Referat unterstützt Studierende bei der Klärung von rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungenvon, die mit dem Studierendensein verbundenen sind. Es hilft Studierenden bei der Lösung wirtschaftlicher Probleme, die im Zusammenhang mit einem Studium auftreten. Eine umfassende, vor allem rechtzeitige Sozialberatung und Wokkshops zu verbundenen Themenfeldern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung wirtschaftlich und sozial begründeter Studienzeitverzögerungen bzw. Studienabbrüchen.

AdressatInnen der Beratung sind Studieninteressierte vor Aufnahme und Studierende in allen Phasen ihres Studiums sowie deren Angehörige. Die Sozialberatung umfasst ein breites Themenspektrum, das sich grob in drei Bereiche unterteilen lässt:

 

Finanzielle Rahmenbedingungen des Studiums:

  • Studienfinanzierung durch die eigene Erwerbstätigkeit: Hier stehen Fragen zur Sozialversicherung, zum Steuer- und Arbeitsrecht im Vordergund.
  • Unterhalt, Sozialleistungen und andere Hilfen: BAföG, Stipendien, Wohngeld, Kindergeld oder Darlehen. Weitere Infos gibt es hier.
  • Sonstige Ansprüche: zum Beispiel Rundfunkgebührenbefreiung, Telefonsozialtarif.

 

Besondere rechtliche Regelungen für Studierende:

  • Fragen zur Krankenversicherung in unterschiedlichen Phasen des Studiums und bei Auslandssemestern, zu gesetzlichen und privaten Versicherungsformen. Weitere Infos gibt es hier.
  • Fragen des Ausländerrechts wie Aufenthaltsbewilligung, Arbeitserlaubnis.
  • Erziehungsgeld, Kindergeld und Anspruch auf Kinderbetreuung.
  • Hochschul- und sozialrechtliche Fragen zum Nachteilsausgleich bei einem Studium mit Behinderung.
  • Fragen des Mietrechts wie Untermietverhältnisse, kurzfristige Vermietung, Renovierungspflichten. Weitere Infos gibt es hier.

 

Soziale Probleme in besonderen Lebenssituationen:

  • Beispielhaft sei hier die Situation studentischer Eltern oder Studierender mit besonderen finanziellen Problemen genannt. Für diese Studierenden geht es um Fragen der Studienorganisation und oftmals um die Entscheidung über eine Beurlaubung vom Studium und deren Konsequenzen: Einige Sozialleistungen fallen weg, während andere erstmals beantragt werden können. Weitere Infos gibt es hier.

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