Der Fachschaftsrat (FSR) ist das Vertretungsorgan einer Fachschaft. Der Fachschaftsrat ist beschlussfassendes Organ und führt die Verwaltungsgeschäfte der Fachschaft. Er hat mindestens 5, maximal 50 Mitglieder. Ein Fachschaftsrat hat folgende satzungsgemäßen Ämter, die von seinen Mitgliedern ausgeübt werden müssen:

  • Sprecher:in
  • Finanzreferent:in
  • Vertretung Fachschaftenkonferenz.

Ein Fachschaftsrat wählt zusätzlich folgende Vertretungen:

  • mindestens ein beratendes Mitglied für das Studierendenparlament und
  • eine Lehramtsvertretung, wenn der Fachbereich Lehramtsstudiengänge anbietet.

Aufgaben und Angebote

Während der AStA für alle Studierenden zuständig ist, sind die einzelnen Fachschafträte die studentische Vertretung auf Ebene der Fachbereiche und Anlaufstellen für fachbezogene Angelegenheiten. Bei Fragen zum Studium, Problemen mit Dozent:innen oder Fragen zu Prüfungsordnungen helfen die Fachschaftsräte oder können zumindest auf die richtigen Anlaufstellen verweisen. Außerdem stellen sie oftmals Sammlungen von Altklausuren oder Gedächtnisprotokolle von (mündlichen) Prüfungen zur Verfügung. 

Die Fachschaftsräte organisieren außerdem das Erstsemesterprogramm, Infoveranstaltungen, Kulturveranstaltungen und Unipartys. Oftmals führen sie auch Vorlesungsumfragen für die Fachbereiche durch. Viele Fachschaftsräte bieten darüber hinaus auch einen Getränke- oder Süßigkeitenverkauf an.

Viele Fachschaftsräte haben zudem weitere nützliche Angebote für Studierende. Einfach vorbeischauen und nachfragen.