Mietvertrag
Bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird, sollte man sich ein genaues Bild von den anfallenden Mietkosten machen. Zu beachten ist hier, ob es sich bei der Miete um eine Bruttowarmmiete oder um eine Nettomiete handelt, also weitere Kosten entstehen. Diese weiteren Kosten können beispielsweise Wasser, Heizung oder Strom umfassen. Ggf. sind auch weitere fixe monatliche Kosten für Telefon, Internet oder Versicherungen einzukalkulieren.
Über folgende Punkte sollte man sich auf jeden Fall im Klaren sein:
- Die Höhe der Miete und Nebenkosten (insbesondere auch Heizkosten).
- Nebenkosten sind häufig pauschal angegeben. Bei der Jahresabrechnung kann es zu Nachzahlungen kommen.
- Die Höhe der Kaution (Provision, Courtage).
- Beteiligung an Reparaturkosten.
- Eine mögliche Staffelmiete (eine Miete, die automatisch regelmäßig erhöht wird).
- Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet)Renovierungsverpflichtungen (bei Einzug oder Auszug).
Es ist deshalb zu empfehlen den Mietvertrag in Ruhe durchzulesen um ganz genau zu wissen welche finanziellen und rechtlichen Konsequenzen mit der Vertragsunterschrift verbunden sind.
Hat man das Wunschzimmer in einer WG gefunden oder denkt über eine WG-Gründung nach, gilt zusätzlich zu berücksichtigen, ob man gemeinsam mit anderen HauptmieterIn oder nur UntermieterIn wird. Im ersten Fall sind dann alle MieterInnen gleichberechtigt und haben die gleichen Rechte und Pflichten. Dies bedeutet auch, dass man bei Leerstand eines Zimmers die zusätzlich anfallenden Kosten selbst aufbringen muss.
Sobald es dann an die Schlüssel- und Wohnungsübergabe geht, sollte ein Mängelprotokoll erstellt werden. Schäden sollten dann auch im Idealfall als Foto festgehalten werden. So kann sichergestellt werden, dass beim Auszug nur Schäden für die man auch verantwortlich ist in Rechnung gestellt werden.