Studienbezogene Rechte
Prozesskostenunterstützung der Studierendenschaft
Die Prozesskostenunterstützung hat das Ziel, Studierende dabei zu unterstützen, ihre studienbezogenen Rechte geltend zu machen. Dafür könnten Kosten für Widerspruchs- und Gerichtsverfahren übernommen werden. Die Übernahme von Prozesskosten ist nur möglich, wenn die Vorgehensweise der Antragsstellerin oder des Antragstellers im Einvernehmen mit dem betreuenden AStA-Mitglied besteht. Mehr Information findest du dazu in der Vergabeordnung.
Eure Anfragen und Unterlagen richtet ihr bitte an das zuständige Referat Studium und Lehre (studium@asta.uni-kl.de). Wir verschaffen uns einen Überblick über die Situation, vereinbaren einen Termin und prüfen zunächst auch Möglichkeiten vor einem Gerichtsverfahren.
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Der Vergabeausschuss
Der Vergabeausschuss entscheidet über die Vergabe der Prozesskostenunterstützug. Der Ausschuss besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern. Dies sind zwei Mitglieder des AStA mit fachlichem Bezug sowie zwei durch das Studierendenparlament direkt benannte Personen. Darüber hinaus können der Vorsitzende des AStA, der Finanzreferent sowie die Ersatzmitglieder mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilnehmen.
Stimmberechtigte Mitglieder | Ersatzmitglieder |
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Thorwin Böhm (AStA) | Frederik Stegner (AStA) |
Mathis Petri (AStA) | Marek Oheim (AStA) |
Marc Mouket (StuPa) | Marina Mattern (StuPa) |
Moritz Behncke (StuPa) | Natalia Syrnicka (StuPa) |
Beratende Mitglieder | |
Referat Vorsitz | |
Referat Finanzen |