Rechtsberatungshilfe

Rechtsberatungsschein

Auch wenn du nur über ein geringes Einkommen verfügst, soll dir in Deutschland die Möglichkeit geboten werden dich rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist eine Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Möchtest du dich in einem Gerichtsverfahren vertreten lassen, so gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Über beides erhältst du beim Amtsgericht deines Wohnortes weitere Informationen. Die Kosten der Beratungshilfe trägt das Bundesland.

Wie bekommst du Beratungshilfe?

Beratungshilfe beantragtst du beim Amtsgericht deines Wohnortes. Dort wendest du dich an einen Rechtspfleger, erläuterst dein Problem und stellst deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Ganz wichtig damit du nicht unnötig Zeit verlierst, mach telefonisch einen Termin aus und kläre ab welche Unterlagen du vorlegen musst.Nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder erhältst du direkt im Amtsgericht eine Beratungshilfe (falls möglich) oder du kannst einen Rechtsberatungsschein beantragen.Mit diesem Schein gehst zu einem Anwalt deiner Wahl gehen und bekommst dort mit dem Rechtsberatungsschein eine fachkundige Beratung. Es besteht eine Kostenselbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro. Der Anwalt kann diesen Kostenbeitrag allerdings auch erlassen. Für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht wird noch nicht einmal dieser Kostenbeitrag fällig.Über die Beratung hinaus umfasst Beratungshilfe auch eine Vertretung, zum Beispiel im Schriftverkehr mit Behörden. Die Beratungshilfe ist im "Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" (BerHG) geregelt.

Wer kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen?

Den Rechtsberatungsschein kannst du mit nur mit geringem oder gar keinem Einkommen beantragen. Die Bedürftigkeit musst du nachweisen. Auch Ausländer haben Anspruch auf Beratungshilfe. Selbst dann, wenn es nicht um Rechtsfragen nach deutschem Recht geht, sondern um solche nach ausländischem Recht. Geht es um ausländische Rechtsfragen, gibt es eine Beratungshilfe allerdings nur dann, wenn der Sachverhalt einen Bezug zum Inland hat.

In welchen Angelegenheiten kann man Beratungshilfe erhalten?

Beratungshilfe wird für die meisten Rechtsgebiete gewährt, z.B. im

  • Zivilrecht (z.B. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, bei Verkehrsunfällen, nachbarlichen Streitigkeiten, Scheidungs-, Unterhaltssachen, sonstigen Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsrecht)
  • Arbeitsrecht (z.B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
  • Verwaltungsrecht (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Bafög, Bausachen, Abgaben und Gebührenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht, Enteignungen, Wehrpflicht- und Zivildienstrecht)
  • Sozialrecht (z.B. in Renten- und Versorgungsangelegenheiten, in Fragen zur Arbeitslosenversicherung oder -unterstützung)
  • Verfassungsrecht (z.B. Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen)
  • In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt, jedoch keine Vertretung oder Verteidigung. Siehe dazu auch die Infos zur Prozesskostenhilfe

Geltungsbereich des Beratungshilfegesetzes

Das Beratungshilfegesetz gilt fast im ganzen Bundesgebiet mit folgender Ausnahme: In den Ländern Bremen und Hamburg gilt die dort schon seit längerem eingeführte öffentliche Rechtsberatung. Eine Beratung nach dem Beratungshilfegesetz durch einen Rechstanwalt deiner Wahl ist somit nicht möglich. Auskunft erteilen in Hamburg die öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen, in Bremen die Arbeitnehmerkammern.