Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird die finanzielle Unterstützung durch den Staat für Studenten aus einkommensschwachen Familien geregelt. Dabei handelt es sich zur Hälfte um einen Zuschuss des Staats, während die andere Hälfte (aber maximal 10.000€) an den Staat zurückgezahlt werden muss. Zum Wintersemester 2016/17 steht die BAföG-Erhöhung an, bis dahin können Studenten mit bis zu 670€ gefördert werden. Ab Herbst 2016 erhöht sich der Grundbedarf von 373€ auf 399€ monatlich, der Regelbedarf für Studenten die nicht mehr zu Hause wohnen steigt von 597€ auf 649€. Falls deine Eltern ihre Einkünfte nicht offen legen wollen, kannst du den Antrag trotzdem einreichen. Das BAföG-Amt wird dann mit deinen Eltern in Kontakt treten und sich die notwendigen Informationen einholen.
Es ist möglich, zusätzlich zum BAföG eigene Einkünfte aus Nebenjobs zu beziehen. Falls diese Einkünfte höher sind als 4.880€ innerhalb des 12 monatigen Bewilligungszeitraums (etwa 406€/monatlich) wird dein monatlicher Anspruch auf BAföG damit verrechnet und gekürzt. Bei einem höheren Vermögen als 5.200€ hast du leider keinen Anspruch auf BAföG, da du zunächst dieses Geld aufbrauchen kannst. Studierenden mit Kind steht ein höherer Freibetrag ihres Vermögens zu.
Auch für das Praktikum, sofern es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen deines Studiums handelt, kann eine Unterstützung durch BAföG beantragt werden. Dies gilt ebenso für ein Praktikum im Ausland. Hierfür gibt es auch gesondert die Möglichkeit Auslands-BAföG zu beantragen, welches jedoch nur die Dauer des Pflichtpraktikums abdeckt. Falls du in deinem Praktikum bezahlt wirst, wird diese Vergütung dies als Einkommen angesehen. Dies ist wiederum wichtig für die Einkommenssteuer, die allerdings erst ab einem Verdienst ab 8.354€ im Jahr fällig wird (aber das ist wieder ein anderes Thema … ).
Wir empfehlen in jedem Fall einen BAföG-Antrag zu stellen, auch bei wenig Aussicht auf Erfolg. Mit einem Ablehnungsbescheid könntest du z.B. Wohngeld beantragen. Und selbst wenn du nur durch einige wenige Euro gefördert wirst, entfällt für dich der Rundfunkbeitrag. Den Aufwand ist der Antrag also definitiv wert.
Tipps von uns:
- Auch im Zweifelsfall einen BAföG-Antrag stellen
- Jedes zweite Semester sollte ein BAföG-Antrag gestellt werden
- Falls sich am Einkommen deiner Eltern etwas ändert oder ein Elternteil arbeitslos wird, kann ein Änderungsantrag gestellt werden
- BAföG wird nicht rückwirkend bewilligt, also gib ihn lieber unvollständig ab als zu spät
- Eine Kopie des Antrags kann dir beim Folgeantrag viel Arbeit abnehmen
Gerne helfen wir dir bei Fragen zu deinem BAföG-Antrag. Melde dich einfach unter soziales@asta.uni-kl.de.
Informationen und Links
BAföG - online (Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)
Studis Online (Erklärungen rund ums BAföG)